Vielleicht haben Sie sich schon gewundert, dass Sie von Ihrer Bank eine Information über den automatischen Kirchensteuerabzug ab 2015 erhalten haben.
Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen die Kreditinstitute ab 2015 neben der Kapitalertragsteuer auch die darauf entfallende Kirchensteuer automatisch an das Finanzamt abführen. Dies ist der gleiche Vorgang wie bei einer Gehaltsabrechnung.
Für alle Gemeindeglieder unserer Evangelisch-Lutherischen Gemeinde Freiburg, bei denen kein automatischer Abzug der Kirchensteuer bei der Lohn- oder Einkommensteuer erfolgt, ist diese Neuregelung gegenstandslos und muss nicht beachtet werden. Bei der Bundeszentrale für Steuern ist das Steuermerkmal “Kein Kirchensteuerabzug“ gespeichert und wird so auch an die Kreditinstitute weitergegeben. Zinserträge gehören aber zu dem Gesamteinkommen, das als Bemessungsgrundlage für Ihren Kirchenbeitrag an unsere Gemeinde zugrunde zu legen ist.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt unter Kirchenbeiträge.